Kopterflug an der Lanxess-Arena in Köln

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    • Kopterflug an der Lanxess-Arena in Köln

      Gestern hatte ich die Gelegenheit, an der Lanxess-Arena in Köln fliegen zu können - ist eigentlich nur schwer möglich, da
      1) der gesamte Stadtbereich Kölns per Kommunalsatzung No-fly-Zone ist,
      2) die Arena unterhalb der Einflugschneise des Flughafens Köln-Bonn liegt und
      3) die Arena Privatgelände ist.

      Ein Mitglied des Flug- und Modellsportvereins Frechen hatte eine Gruppenfluggenehmigung erwirken können und so konnten wir gestern ab 16:30 dort fliegen.
      Da solche Aufnahmen sich m.E. nur schwer eignen, eine echte Story unterzubringen (OK, ich hätte Bernd interviewen können, wie es dazu gekommen ist, oder ähnliches), läuft das für mich einfach als "Sightseeing-Film", Kommentare - auch kritische! - sind mir aber immer willkommen, lernen kann man immer!


      Zugehöriger Ort

      Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, DeutschlandAlle Orte anzeigen

      Drohne: DJI Mini 4 Pro, ansonsten Videoaufnahmen mit einer Sony Nex VG 900 mit einer Reihe von Wechselobjektiven, Osmo Pocket 3 und für Unterwasser eine Olympus TG 6.
      Videoschnitt mit Magix ProX
    • Matthes schrieb:

      der gesamte Stadtbereich Kölns per Kommunalsatzung No-fly-Zone ist
      Wo steht das genau? Ich konnte, zumindest hier, aber auch bei weiterer Suche in Google, dazu nichts finden.
      Flughafen Köln/Bonn Köln ist doch DFS > CTR-Allgemeinfreigabe bis 50m Höhe.

      Eine Arena ist keine Geozone und darf, privat hin oder her, überflogen werden, zumindest solange sie leer ist, also keine Menschenansammlung vorhanden ist. Indem Fall solange die max. erlaubte Höhe (50m) dafür reichen würde und nicht auf deren Gelände gestartet/gelandet wird und Geozonen nicht dagegen sprächen.

      Umfasste die Genehmigung explizit auch den Bahnbereich, wo Du rübergeflogen bist?
      Lt. Map2Fly + ICAO-Karte, aber dipul nicht, liegt die Arena in einem Hubschrauberlandplatz-Umkeis (Köln-Deutz Messe - 1,5km). Galt die Genehmigung auch dafür?
      Und dann sind, direkt re+li daneben, in Map2Fly, auch noch Gebäude als Verfassungsorgane gekennzeichnet, wofür es ggf. ja evtl. auch einer Erlaubnis bedürfte.
      War das wirklich alles mit dieser Gruppenfluggenehmigung abgedeckt?
      Wenn ja, würde ich mir die, zumindest mit Veröffentlichung dieses Videos, geben lassen und bestätigen lassen, dass die auch für mich gültig ist/war.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Mit dem Fliegen in Köln ist das so eine Sache:
      Erstens ist laut Stadtordnung für alle Grünflächen in §24 (4) die Nutzung von Modellfluggeräten untersagt - das Starten von Straßen und Wegen ist auch nicht erlaubt. Somit ein faktisches Verbot, man müsste von außen einfliegen, denn für den Luftraum ist die Stadt ja nicht zuständig...
      Insofern war für uns die Genehmigung durch die Arena auch notwendig, da wir von deren Privatgrund aus starten konnten.

      Für das Starten / Landen von und auf Straßen / Gehwegen muss man eine Genehmigung beim Ordnungsamt einholen, welches sich auch mit der Polizei in Verbindung setzt.
      Bei kleinen C0 und auch C1 Drohnen gibt es die Genehmigung teilweise schon am selben Tag, bei größeren Drohnen und höheren Risiken hat die Polizei bis zu 5 Tage Zeit, um Gründe anzuführen, die dagegen sprechen.

      Konkret war unsere Genehmigung mit folgenden Auflagen verbunden:
      " ...
      am Donnerstag, den 25.01.2024 und am Samstag, den 27.01.2024
      jeweils in der Zeit von 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr
      in Köln-Deutz, LANXESS Arena
      bestehen aus ordnungsbehördlicher Sicht keine Einwände, sofern
      - der Start und die Landung auf Privatgelände/Veranstaltungsgelände erfolgen wird,
      - das Einverständnis des Grundstückseigentümers/Veranstalters vorliegt,
      - angrenzende Straßen und Gehwege mit einer Mindesthöhe von 30 m überflogen werden,
      - die Flüge ausschließlich auf Sicht erfolgen,
      - die Flüge ausschließlich bei geeigneten Witterungsbedingungen stattfinden,
      - Ablenkungen oder gar Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs sind auszuschließen und
      - das Überfliegen von Menschenansammlungen und unbeteiligten Personen ausgeschlossen ist.
      ..."

      Zitat aus der Genehmigungsmail.

      Bei den beiden von @ Jens Wilder angesprochenen Gebäuden handelt es sich um Gebäude der Stadtverwaltung, hier wurde das auch im Gespräch mit dem Ordnungsamt angesprochen: kein Problem!, Überflug möglich, da keine Wohngebäude.

      Seitens des Flughafens hatten wir die Genehmigung auf bis zu 120 m zu fliegen. Bei dem Flug durch den Bogen bin ich z.B. auf 47 m über Startpunkt geflogen, als maximale Höhe war ich für den Rundschwenk mit den Farbwechseln bei 82 m über Startpunkt.
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      Videoschnitt mit Magix ProX
    • Das Video ist natürlich schon cool.
      Aber es wirft einige Fragen bei mir auf :)

      Wird man durch so eine Genehmigung auch vom Fliegen auf Sicht befreit?
      Oder wo standest Du, als Du den Flug bei Sekunde 20 durchgeführt hast?
      Das dünne Kabel bei Sekunde 27 war hoffentlich schon vorher bekannt ;)
      Wart ihr dabei an irgendwelche Kategorien (A1,2,3,C0,C1 etc.) gebunden oder wie hast du den Nachtflug mit der Mini 4 gelöst?
      Die Frage mit den Bahngleisen kam oben schon auf: In der Genehmigung steht etwas von Straßen und Gehwegen...von Bahngleisen sehe ich da nichts.
    • Ich habe das Video noch einmal ein klein wenig nachbearbeitet, hier der neue Link, leider kann man ja bei YouTube die Videos nicht austauschen, wie bei Vimeo:

      Drohne: DJI Mini 4 Pro, ansonsten Videoaufnahmen mit einer Sony Nex VG 900 mit einer Reihe von Wechselobjektiven, Osmo Pocket 3 und für Unterwasser eine Olympus TG 6.
      Videoschnitt mit Magix ProX
    • Schwurbelmeister schrieb:

      Matthes schrieb:

      Ich habe das Video noch einmal ein klein wenig nachbearbeitet
      Nach der großen Ankündigung einer "Gruppenfluggenehmigung" ist deine Lösung also, einfach den Teil des eindeutigen Bahnschienenüberflugs rauszuschneiden? Okay, na dann.
      Mein Gott hier geht es doch um das zeigen der Videos nicht um Rechtliche Fragen das ist doch das Problem des Piloten.
    • detlefh schrieb:

      Schwurbelmeister schrieb:

      Matthes schrieb:

      Ich habe das Video noch einmal ein klein wenig nachbearbeitet
      Nach der großen Ankündigung einer "Gruppenfluggenehmigung" ist deine Lösung also, einfach den Teil des eindeutigen Bahnschienenüberflugs rauszuschneiden? Okay, na dann.
      Mein Gott hier geht es doch um das zeigen der Videos nicht um Rechtliche Fragen das ist doch das Problem des Piloten.
      Ich wäre der Letzte, der sowas anzeigen würde.
      Aber es gibt wohl solche Leute...auch angeblich welche in Ämtern, die das Netz diesbzgl. durchforsten oder per Zufall drauf stoßen. (s. anderer Thread, wo ein Camper alles in allem 10k€ Strafe zahlen sollte, weil er sämtliche seiner Vergehen (un)wissentlich bei Youtube dokumentiert hat).
      Von daher ist das hier doch ein super Service, auf so etwas aufmerksam zu machen 8)