Guten Abend, überlege mir gerade die DJI Air 2S zu kaufen. Habe gehört dass man allerdings nur 120m hoch fliegen darf. Ist das dann in der App irgendwie abgeregelt, dass man gar nicht höher fliegen kann oder bin ich da gerade komplett falsch? Außerdem hat sie (noch) keine Zertifizierung, also darf ich sie gar nicht fliegen oder was. Könnte mich jemand aufklären? Danke und Lg!
Abgeregelte Flughöhe
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Moin @CediK12,
kurz zu deinen Fragen:
- die maximal mögliche Flughöhe der Air 2s beträgt 500m, aber in Deutschland wie in der EU sind nur 120m über Grund gesetzlich zulässig!
- es ist richtig , die Air 2s ist eine sogenannte Bestandsdrohne, aber lt. DJI ist ab Ende Januarvoraussichtlich eine nachträgliche C1-Zertifizierung möglich, welche die Flugeinschränkungen mindert!
- In jedem Fall ist jedoch für das Fliegen der Air 2s der kleine Drohnenführerschein A1 - A3 erforderlich!
- die maximal mögliche Flughöhe der Air 2s beträgt 500m, aber in Deutschland wie in der EU sind nur 120m über Grund gesetzlich zulässig!
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sunny_sylt schrieb:
aber lt. DJI ist ab Ende Januarvoraussichtlich eine nachträgliche C1-Zertifizierung möglich,
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sunny_sylt schrieb:
Moin @CediK12,
kurz zu deinen Fragen:
- die maximal mögliche Flughöhe der Air 2s beträgt 500m, aber in Deutschland wie in der EU sind nur 120m über Grund gesetzlich zulässig!
- es ist richtig , die Air 2s ist eine sogenannte Bestandsdrohne, aber lt. DJI ist ab Ende Januarvoraussichtlich eine nachträgliche C1-Zertifizierung möglich, welche die Flugeinschränkungen mindert!
- In jedem Fall ist jedoch für das Fliegen der Air 2s der kleine Drohnenführerschein A1 - A3 erforderlich!
- die maximal mögliche Flughöhe der Air 2s beträgt 500m, aber in Deutschland wie in der EU sind nur 120m über Grund gesetzlich zulässig!
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Nein, es wird nicht abgeregelt aber deine dann C1 Drohne sendet dann deine Pilotendetails für alle empfangbar aus (Fernidentifikation).
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Eine Abriegelung ist nur für C0 Drohnen vorgesehen. Den Piloten von C1 Drohnen traut man zu, ganz alleine die Verantwortung für ihre Flughöhe zu übernehmen, und sich niemals weiter als 120m von der Erdoberfläche zu entfernen.
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wie ist den das mit so eine Fernidentifikation? Gab es die früher schon, oder kommt die jetzt neu?
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Seit 01.01.2024 für alle zertifizierten Drohnen ab C1 Pflicht!Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein
Wilhelm -
Das verstehe ich, aber hat z.B. eine alte Mavic oder eine alte Air ein Hardwaremodul an Board die die Fernidentifikation darstellen?
Wenn eine Mini4Pro als C1 angeboten werden soll, muss sie die Hardware ja dabei haben. Aber wie sieht es bei älteren Modellen aus? -
Wenn ich mich recht entsinne gab es die technische Möglichkeit schon bei der Mini 2, wenn nicht sogar schon bei der Mavic Mini (1) - aber je nach FW-Version war die dann auch mal gar nicht zugänglich. Da konnte man eine ID-Nummer eingeben - allerdings bestanden zu der Zeit noch keinerlei Standards über das Format der eID und wie diese (verknüpft mit welchen weiteren Telemetriedaten) auszusenden ist, und eine heutige eID passte da glaube ich wegen zu kurzen Eingabefeldes gar nicht rein.
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btt ... zum Thema Fernidentifikation gibt es bereits andere threads!"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
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cmoss schrieb:
Man sollte sich bei Überschreitung der Höhenbegrenzung nicht zu sicher fühlen.
Nebenbei (gefragt?) Sind die 120m nicht zum naechsten Punkt des Bodens?
Und nicht vom Dach des Hauses, selbst wenn ich von dem Dach starte und ueber dem Dach bleibe?
Wie waere das eigentlich, wenn ich an einer Steilwand hochfliegen wuerde, sagen wir in 30m Abstand.
Das ist ja da der naechste Punkt des "Bodens", nur eben in senkrecht, oder? -
Genau so ist es. Max. 120 m entfernt vom nächsten Punkt der Erdoberfläche. Gebäude zählen nicht dazu.
Steilwand auch so, wie du es beschreibst. 120 m AGL werden da zulässigerweise überschritten. -
YourMum schrieb:
Das ist ja da der naechste Punkt des "Bodens", nur eben in senkrecht, oder?
Höhenbeschränkung 120m über Startpunkt ?
EU- und nat. DVO: persönliche Befindlichkeiten
uvm.
und insb. Kaufempfehlung MIni 4 Pro vs Air3 - Anfänger sucht Hilfe sowie auch DJI Mini 3 Pro lohnt sich das noch? und da bitte jeweils den letzten Absatz beachten, d.h. btte, thanks'"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never! -
Er hat den Flug 120m über einem Gebäude ja, wenn ich mich recht erinnere, als Grauzone bezeichnet. Ich sehe es auch so, dass ein Gebäude keinen (Start-)Punkt der Erde darstellt.
Mir ging es mit dem Link darum, aufzuzeigen, dass es ganz offensichtlich nicht so ist, dass eh niemand draufkommt, wenn man die 120m überschreitet. -
cmoss schrieb:
dass ein Gebäude keinen (Start-)Punkt der Erde darstellt.
Also kein Graubereich!
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