Drohne starten beispielsweise vom Heißluftballon aus

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    • Drohne starten beispielsweise vom Heißluftballon aus

      Nur mal so als Gedankenexperiment:

      Ich starte meine Drohne während eines Fluges mit einem Heißluftballon.

      Wie ist die Rechtslage?

      Darf ich von einem fliegenden Objekt aus starten? Oder gibt es eine Vorschrift, dass man von festem Grund aufsteigen muss?

      Darf ich von einem fliegenden Objekt aus nur dann starten, wenn das Objekt beim Starten der Drohne nicht mehr als 120 m über Grund ist?

      Und aufsteigen darf ich ja nicht 120 m über den Startpunkt, sondern nur 120 m über Grund.

      Wie ist das mit dem Überfliegen des Ballons? Darf ich da 15 m über das Ballonhindernis steigen, auch wenn es dann mehr als 120 m sind?
    • Ich könnte ja so weit an der Seite hochsteigen, dass ich die Drohne immer gerade noch neben dem Ballon sehen kann, und das Überfliegen dann eben auch mit etwas Seitenabstand.

      Oder ich überfliege eben das Hindernis des parallel zu mir mitgestarteten zweiten Ballons. Wenn denn der Ballon als Hindernis gilt mit 15 m Überflugrecht?

      Im Gedankenexperiment kann ich viel konstruieren.

      Womit aber alle anderen Fragen nicht ansatzweise geklärt sind.
    • Da ein Ballon keine Erdoberfläche ist, sondern ein Luftfahrzeug, für den m.W. auch eine Mindestflughöhe gilt, ich glaube 150m (außer natürlich bei Start und Landung), und für Drohne nur 120m AGL, bzw. ggf. Abstand zum nächsten Punkt zur Erdoberfläche gilt, sollte die Antwort sich m.E. selbst ergeben.
      Und Hindernisse sind, m.M.n., eben Objekte, die mit dem Erdboden verbunden sind. Die Höhenangaben sind somit ziemlich sicher und nur auf den Erdboden bezogen.

      In der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 steht ja:
      (3) Fliegt ein unbemanntes Luftfahrzeug in einem horizontalen Abstand von 50 m zu einem künstlichen Hindernis, das höher als 105 m ist, kann die höchstzulässige Höhe des UAS-Betriebs auf Antrag der für das Hindernis zuständigen Stelle um bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden.

      Dort steht also künstliches Hindernis, das höher als ist, und nicht Luftfahrzeug, das höher als ...m fliegt/fährt.
      "Höher ist" bedeutet für mich, es gibt eine bestimmte Ist-Höhe und nicht eine variabel änderbare Höhe.
      Nur wenn ein Ballon, z.B. mit einem Seil, fest am Boden verankert ist, könnte er vllt. als ein Hindernis angesehen werden. Dann könnte m.E. vllt. die o.g. Regel angewendet werden. Aber auch da würde ich erstmal genau beim Betreiber nachfragen, müsste man ja so oder so, als was dieser Ballon ggf. dann gilt - Luftfahrzeug oder Hindernis.

      M.M.n. kannst Du Dein Gedankenspiel als erledigt abhaken, außer Du beschränkst Deine Drohenflüge auf Start und Landung des Ballons, wenn er niedriger als 120m ist und Du nicht höher als 120m hoch fliegen müsstest. ;) :)
    • Ulrich60b schrieb:

      Ich starte meine Drohne während eines Fluges mit einem Heißluftballon.
      Wie ist die Rechtslage?
      Luftrechtlich ist es dann kein Problem, wenn man einen gefüllten Blumentopf im Korb dabei hat, der dann als nächster Punkt zur Erdoberfläche zählt, gedanklich experimentell.
      Bleiben noch die speziellen Landesgesetze zu beachten, die Unterbringung im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung regeln.
    • Ich will ja gar nicht starten. Und ich will auch nicht mit der Drohne in die Hülle und den Ballon zum Absturz bringen.

      Mich interessierte nur: Ist das überhaupt geregelt?

      Darf ich von etwas starten, was selbst in der Luft fliegt? Und was dann? Ändern sich dann die Aufstiegsregeln wegen der schon am Anfang gegebenen Höhe über Grund?
    • Ulrich60b schrieb:

      Darf ich von etwas starten, was selbst in der Luft fliegt?
      Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, im Falle andere Luftfahrzeuge neben einigem anderen (SERA/ICAO) allerdings bereits UAS.OPEN.060 (2) Punkt b. Aus den AMC/GM dazu:
      "As soon as the remote pilot sees another aircraft or a parachute or any other airspace user, they must immediately keep the UA at a safe distance from it and land if the UA is on a trajectory towards the other object."

      Ulrich60b schrieb:

      Ändern sich dann die Aufstiegsregeln wegen der schon am Anfang gegebenen Höhe über Grund?
      Nein, warum sollte es auch. Es gelten die gleichen Abstandsgebote wie bisher, auch zur Erdoberfläche.
      Es ändert sich ja auch nichts durch den Start von einem Hochhaus oder Berg.
    • Generell muss ein Abstand zu anderen Luftfahrzeugen eingehalten werden.
      Bei Ballons müssen andere Luftfahrzeuge ausweichen.
      Denke der Grund sollte selbstverständlich sein.

      Starten und Landen von Ballons würde mir nie in den Sinn kommen.

      Ist eventuell schwieriger als Starten und Landen von Booten. Auch wenn die Drohne wegen der Berührung zu Seilen abstürzt gehen über Wasser weniger Gefahren für andere Personen aus als in der Luft.

      Und Die Sache mit den 120m AGL bedarf keiner weiteren Erklärung und sollte sich jeder selber denken können.

      Edit:
      @rodi war schneller ....
    • Hikker schrieb:

      Es fehlt noch die Frage, ob ein Flug innerhalb der Ballonhülle als Indoor-Flug gewertet würde ... 8| :S :D
      Sicher! Was sonst? Flugverhalten hängt dann wahrscheinlich von der Qualität des GPS-Empfangs in der Ballonhülle ab.

      Reinkommen in die Hülle bei Heißluftballon wäre möglich. Großes Loch ist ja da. Vielleicht nicht gerade in dem Moment, in dem der Brenner läuft.

      Im Helium-gefüllten Ballon wäre dann ein ganz anders Thema.


      Starte ich die Drohne mitten im (leeren) Passagierflugzeug, schwebt sie (ohne GPS-Empfang) stabil und orientiert sich an den visuell sichtbaren Punkten im Flugzeug.

      Steuere ich sie zu einem Fenster und bekommt sie dort GPS-Empfang, merkt sie plötzlich, dass sie ca. 800 km/h schnell und 10.000 m hoch ist.

      Könnte man dann in einem Rekordbuch eintragen lassen: Schnellste Mini pro 3 der Welt mit 8000 km/h. Akku hält die Drohne bei der Geschwindigkeit ca. 30 Minuten in der Luft.

      Und dann?

      Dann versucht sie bei GPS-Empfang, die Position zu halten, und knallt voll gegen einen Raumteiler im Flugzeug? Oder bleibt sie bei eingeschalteter Hinderniserkennung stabil an ihrem Platz und zeigt nur an, dass sie jetzt mit 800 Sachen unterwegs ist? Und vielleicht noch eine Fehlermeldung wegen Überschreitung des Höhenlimits? Über 120 Meter oder doch eher außerhalb des erlaubten Betriebsbereichs von maximal 4000 Metern?


      Dass das alles nicht erlaubt ist, ist klar.
      Ist nur der Versuch, das gedanklich mal durchzuspielen, was dann wie ablaufen würde.
    • Zitat: "Im Helium-gefüllten Ballon wäre dann ein ganz anders Thema."

      Naja, die Dinger sind eigentlich zwar mit Wasserstoff statt Helium gefüllt, aber sei's drum - in erster Linie hättest Du da ein ganz massives Auftriebsproblem! 8)
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Hikker schrieb:

      Zitat: "Im Helium-gefüllten Ballon wäre dann ein ganz anders Thema."

      Naja, die Dinger sind eigentlich zwar mit Wasserstoff statt Helium gefüllt, aber sei's drum - in erster Linie hättest Du da ein ganz massives Auftriebsproblem! 8)
      Stimmt, Hindenburg, LZ129, 1937. Ich dachte, die hätten das danach aufgegeben.


      P.S.

      Selbst Felix B. hat zwei mal 60 Mille für Helium-Füllungen ausgegeben.
    • Stimmt, per Luftdruck. Dann denkt sie also nur an ca. 2000 Meter. Dann liegt sie auch noch im erlaubten Betriebsbereich.

      Aber wenn ich sie erst im Flugzeug einschalte, dann weiß sie ja gar nicht, wie unten der Luftdruck war und von wo sie aufgestiegen sein soll. Dann muss sie sich vielleicht doch mit den etwas schwankenden GPS-Höhen-Angaben zufriedengeben?