Nur mal so als Gedankenexperiment:
Ich starte meine Drohne während eines Fluges mit einem Heißluftballon.
Wie ist die Rechtslage?
Darf ich von einem fliegenden Objekt aus starten? Oder gibt es eine Vorschrift, dass man von festem Grund aufsteigen muss?
Darf ich von einem fliegenden Objekt aus nur dann starten, wenn das Objekt beim Starten der Drohne nicht mehr als 120 m über Grund ist?
Und aufsteigen darf ich ja nicht 120 m über den Startpunkt, sondern nur 120 m über Grund.
Wie ist das mit dem Überfliegen des Ballons? Darf ich da 15 m über das Ballonhindernis steigen, auch wenn es dann mehr als 120 m sind?
Ich starte meine Drohne während eines Fluges mit einem Heißluftballon.
Wie ist die Rechtslage?
Darf ich von einem fliegenden Objekt aus starten? Oder gibt es eine Vorschrift, dass man von festem Grund aufsteigen muss?
Darf ich von einem fliegenden Objekt aus nur dann starten, wenn das Objekt beim Starten der Drohne nicht mehr als 120 m über Grund ist?
Und aufsteigen darf ich ja nicht 120 m über den Startpunkt, sondern nur 120 m über Grund.
Wie ist das mit dem Überfliegen des Ballons? Darf ich da 15 m über das Ballonhindernis steigen, auch wenn es dann mehr als 120 m sind?