Tja, was ist ein Nachweis der gewerblichen Tätigkeit im luftfahrtrechtlichen Sinne? Vermutlich reicht es, den Antrag auf Deinem beruflichen Briefbogen (Volker Meier Filmproduktion) oder per Mail von Deiner eigenen Domain (volker-meier-film.de) abzusenden. Selbst eine Kopie eines Umsatzsteuerbescheides kann gar nicht jeder beibringen, weil ein Bescheid ja nur ergeht, wenn das Finanzamt von der Berechnung des Steuerpflichtigen abweicht. Und ein Kleinunternehmer nach § 19 UstG zahlt gar keine Umsatzsteuer, also auch das würde nicht bei jedem funktionieren...
Matthias
Matthias