Straßenbahn - Droniq sagt Nein - Dipul sagt Ja

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    • Straßenbahn - Droniq sagt Nein - Dipul sagt Ja

      Hallo, ich wollte gern in meiner Stadt über einem kleinem Park ein Panorama aufnehmen.
      Nun geht leider durch den Park eine Straßenbahnline.
      Die Dipul-Webseite sagt, das es keine Einschränkungen gibt, Droniq droht aber gleich mit einem Verbot.
      Sonst ist nichts in relevanter Reichweite, keine Bundesstraße, keine Menschenansammlung oder sonstiges.
      Ähnlich verhält es sich in einem anderen Park, in der eine Parkeisenbahn (extreme Schmalspur, nur während der Öffnungszeiten in Betrieb, im Winter gar nicht) existiert.

      Wie würdet Ihr euch verhalten?

    • …Droniq sagt dies, dipul sagt das…

      egal

      … die Gesetzeslage sagt es eindeutig. ;-)

      Es ist und bleibt eine oberirdische Bahnanlage und fällt somit unter 21h der LuftVO Punkt 3, Zahl 5. Ob das eine S-Bahn, U-Bahn, generelle Bahn, etc. ist, und egal ob die Gleisabstände normal oder schmäler sind, es fällt unter Bahnanlage. Ebenfalls völlig irrelevant, ob diese durch einen Park verläuft oder in einem Industriegebiet auf Betriebsgeländen von Firmen ist, oder wo auch immer.

      21h, 3, 5 sagt ja aus, was durchaus möglich ist, ohne das man sich gleich die Allgemeinerlaubnis holen/aneignen muss.

      Außer den Betreiber um eine explizite Freigabe zu bitten, ist die unkomplizierteste und einfachste Lösung die 1:1-Regel (Mindestabstand 10 m = 10 m Höhe, parallel so Abstand/steigend erlaubt) die hier angewendet werden darf. Mögliche andere geografische Gebiete nicht einbezogen; diese müssen sofern vorhanden, gesondert beachtet werden.

      Ansonsten, sofern man eine Allgemeinerlaubnis für geografische Gebiete inne hat, gilt folgendes:

      Über und in einem seitlichen Abstand von 100 m zu Bahnanlagen
      • Der Überflug von Bahnanlagen ist gestattet, sofern das UAS mindestens 5 m über den Leitungen betrieben wird.
      • Ist das zu befliegenden Bahngleis gesperrt, muss mindestens ein vertikaler Abstand von 5 m zu den Gleisen eingehalten werden.
      Möchte man den Betreiber nicht kontaktieren, oder die 1:1-Regel nicht anwenden; hat man keine Allgemeinerlaubnis für geografische Gebiete inne, dann gilt der 100 Meter Seitenabstand zwingend.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iceweasel ()

    • Danke erstmal.
      Mich irritiert eben nur, das Dipul sehr wohl zwischen Straßenbahnen/Parkbahn und "echte" Bahnline unterscheidet, auch im gleichen räumlichen Gebiet.

      Aber wenn es nach Dipul geht könnte ich auch über unserem Landgericht rumfliegen.

      YourMum schrieb:

      Hast du mal auf "Droniq droht aber gleich mit einem Verbot" das Verbot getippt?
      Droniq erzaehlt dir dann, was fuer ein Verbot das ist.
      Bzw. wieviele, fuer welche Klassen, evtl., ect. pp!
      Aber Strassenbahn, das sollte Bahnanlage sein.
      ja sicher, da klicke ich immer drauf, will ja wissen, was sich hinter dem Verbot verbirgt.
    • Jens Wildner schrieb:

      Ich finde diese Erklärung gut und plausibel. :)
      ja, so würde ich das auch gern sehen. Nach der Dipul-Karte ist es ja auch so.

      Noch ein Beispiel: Am Rande des Hannoverschen Messegeländes ist ein großer Parkplatz, dort sagt mir die Droniq-App, das ich nicht fliegen darf, weil eine Bahnlienie existiert. Ja, es liegen noch rundimentäre Schienen dort, aber von Bahnanlage kann nun wirklich keine Rede sein.

    • Vielleicht hat Dipul ja stellenweise alte Daten der alten DFS App uebernommen?
      Dipul und Droniq haben ja beide was mit der Flugsicherung zu tun, die muessen ihre Daten also nicht unbedingt immer aus unterschiedlichen Quellen beziehen.

      Ich kann mich in Hamburg erinnern, mir wurden ein oder zwei mal Bahnanlagen angezeigt, DFS App, die unterirdisch verliefen oder nicht (mehr?) da waren. Suedlich vom Michel war so ein Punkt.
      Und das war nicht die U Bahn oberirdisch an der Elbe, die war zu weit weg. Und wurde auch angezeigt.
    • Nach meinem Empfinden ist das alles ein undurchsichtiges Verwirrspiel.

      Wenn man sich die Webseiten mit den dort eingetragenen Verantwortlichkeiten anschaut (Impressum / "Wir über uns") kann man entnehmen, das 1. beide etwas mit der DFS zu tun haben, 2. Dipul direkt dem Bund zugehörig ist (Herausgeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr), Droniq aber rein privatwirtschaftlich betrieben wird.
      3. Die DFS als wohl Hauptverantwortlicher in Deutschland (?) empfiehlt auf ihrer Webseite beide Apps, bzw. Tools: das Dipul Map-Tool und die Droniq-App. Beide zeigen aber eben teilweise unterschiedliche Daten.

      Jetzt mal von absoluten Experten abgesehen, nach was soll man sich orientieren? Straßenbahnen sind ja nun doch etwas anderes als eine ICE-Strecke oder stark befahrenes Gleis in der Stadt.

      In der letzten Zeit war ich u.a. in Frankreich und Italien, hab mir dort im Vorfeld die "ofiziellen" Karten-Webseiten angeschaut und bin danach geflogen und wähnte mich auf der sicheren Seite.
      Wenn jetzt jemand anderes nach Deutschland kommt, sieht sich die ofizielle Webseite der DFS an, wird von dort zum Dipul-Map-Tool weitergeleitet und sieht, das ich über der Straßenbahnlinie oder der Parkeisenbahn fliegen darf. Irgendwo muss es ja auchmal etwas verbindliches geben, oder wissen die (da oben) es selber nicht?

      Sind so Gedanken, die mir im Kopf rumgehen, wenn ich nicht schlafen kann...

      P.S. nach Wikipedia wird in Deutschland vom Gesetzgeber sehr wohl zwischen Eisenbahnen und Straßenbahnen unterschieden - im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz.
    • Und ich stehe auf dem Standpunkt, daß eine Straßenbahn eben keine Bahnanlage im Sinne der LuftVO ist. Leider enthält aber die LuftVO diesbezüglich keine Begriffsbestimmungen. Es gibt aber andere Gesetze und Verordnungen (wurden hier ja schon zitiert, z.B. AEG), die die Sache durchaus klarstellen.
      Mein persönliches Fazit: Ich würde da jederzeit fliegen, und zwar ohne die geringsten Bedenken!
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • OlliHH schrieb:

      Eine StrassenBAHN, hat doch den Namen BAHN im Namen. Also ist esauch eine BAHNanlage. Irgendwie logisch, oder?
      Das hat die RutschBAHN auch!
      Bahnanlagen überqueren für Fussgänger ist verboten, gilt das für die Strassenbahn auch?
      Da dürfen sogar Autos und andere Kfz drauf und rüber fahren, müssen nur Vorrang gewähren.
      Nicht alles, was ne Schiene ist, ist eine Bahnanlage. Gilt , imho, auch bei oberirdisch verlegten Schienen von U-Bahnen.
      Ob das jetzt fuer Drohnenflug so Bestand hat, Strassenbahnen sind ja auch deutlich langsamer unterwegs, das wird wohl erst geklärt (wortwörtlich aufgenommen?) werden, wenn mal einer "erwischt" wird!
      Das könnte schon bei nem 1:1 Flug passieren, wenn mal die Rennleitung grade vorbeikommt!
    • OlliHH schrieb:

      Eine StrassenBAHN, hat doch den Namen BAHN im Namen. Also ist esauch eine BAHNanlage. Irgendwie logisch, oder?
      STRASSENbahn, hat doch den Namen STRASSE im Namen. Also ist es auch eine STRASSE. Irgendwie logisch, oder?

      Vieles zur Klärung der Fragen "Gibt es Übergangsformen zwischen den Systemen Eisenbahn, Stadtbahn, U-Bahn und Straßenbahn? Wie sind diese abgegrenzt und welche Gemeinsamkeiten haben sie?", findet sich hier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

    • willi62 schrieb:

      OlliHH schrieb:

      Eine StrassenBAHN, hat doch den Namen BAHN im Namen. Also ist esauch eine BAHNanlage. Irgendwie logisch, oder?
      STRASSENbahn, hat doch den Namen STRASSE im Namen. Also ist es auch eine STRASSE. Irgendwie logisch, oder?
      Vieles zur Klärung der Fragen "Gibt es Übergangsformen zwischen den Systemen Eisenbahn, Stadtbahn, U-Bahn und Straßenbahn? Wie sind diese abgegrenzt und welche Gemeinsamkeiten haben sie?", findet sich hier.
      Danke für die Herleitung.

      Über einer Straße darf ich fliegen, über einer BUNDES-Straße nicht.
      Hoppla, klingt ja fast nach BUNDES-Bahn. Daraus folgt, STRASSEN-Bahn geht, BUNDES-Bahn nicht, genau wie auch bei der BUNDES-Wasserstraße.
      Nun wird noch nicht danach unterschieden, aber jetzt habe ich nochmal einiges gelesen und Webseiten besucht. Wenn man dem LBA folgt, also DER obersten Behörde für Luftfahrt in Deutschland, dann landet man zwangsläufig auf der Dipul-Seite, NICHT bei der Droniq-App. (Zitat beim LBA: "Bei der Einhaltung der Geographischen Gebiete nach §21h der LuftVO empfehlen wir Ihnen die Digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt (dipul) zu nutzen.") Und auf der Dipul Seite mit deren Map-Tool, ist die Straßenbahn nicht gesperrt. Also nach was soll man gehen? Ich würde jetzt darauf schließen: Nach dem Dipul-Map-Tool.
    • Mut zur Lücke! Bei solchen Unklarheiten in der Legaldefinition interpretiere ich gerne in meinem Sinne - sofern nicht ein Gericht mindestens der 2ten Instanz die Sache schon anders gesehen hat.

      Schliesslich sind es Eingriffsnormen, da kann man mangelnde Normenklarheit zumeist nicht gegen den den Bürger drehen.

      Ich meine, jetzt mal im Ernst - was soll passieren? Wenn ich da mit einer 250g-Drohne rumgurke und sonst keinen Schaiss baue wird ein Bußgeld nicht sooo gewaltig ausfallen, wenn überhaupt eines kommt.
    • MajorGriffon schrieb:

      Mut zur Lücke! Bei solchen Unklarheiten in der Legaldefinition interpretiere ich gerne in meinem Sinne - sofern nicht ein Gericht mindestens der 2ten Instanz die Sache schon anders gesehen hat.

      Schliesslich sind es Eingriffsnormen, da kann man mangelnde Normenklarheit zumeist nicht gegen den den Bürger drehen.

      Ich meine, jetzt mal im Ernst - was soll passieren? Wenn ich da mit einer 250g-Drohne rumgurke und sonst keinen Schaiss baue wird ein Bußgeld nicht sooo gewaltig ausfallen, wenn überhaupt eines kommt.
      Ja, ist schon klar.
      Ich möchte nur für gewisse Projekte, die eine Veröffentlichung einbeziehen, auf der rechtlich sicheren Seite sein. Nicht das anschließend Abmahnungen u.ä. reintrudeln. Das muss nicht sein und ist es nicht wert.
    • Jack McBeer schrieb:

      Wenn man dem LBA folgt, also DER obersten Behörde für Luftfahrt in Deutschland, dann landet man zwangsläufig auf der Dipul-Seite, NICHT bei der Droniq-App.
      Die höchste deutsche Behörde für die Luftfahrt ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Das LBA ist als Bundesoberbehörde direkt dem BMDV unterstellt. Dipul vom BMDV ist daher die offizielle Seite für Deutschland.
      Die Droniq GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der DFS und der Telekom.

      Beide Tools sind jedoch nicht rechtssicher.
    • OlliHH schrieb:

      Eine StrassenBAHN, hat doch den Namen BAHN im Namen. Also ist esauch eine BAHNanlage. Irgendwie logisch, oder?
      Nein. Sonst wäre auch jede Modellbahn von Märklin eine Bahnanlage. Also, nur um das mal auf die Spitze zu treiben ... ^^
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)