skyscope schrieb:
@balloonix
Du lehnst Dich ja ordentlich aus dem Fenster, überhaupt ist nicht einsehbar, warum Du andere User hier so angehst? Was soll das bringen?
Zur Definition: Ein Troll ist, wer bewusst in Foren provoziert, eben genau so, wie Du es Durch Deine Posts hier in Richtung @Phantombild machst.
Und auch nach Deiner eigenen Definition könnte man dann auch Dich einen Troll nennen, denn die Behauptung
ist schlicht falsch.balloonix schrieb:
Wenn in einer Verordnung steht, Modellflug ist verboten, dann kann ein Ordnungsbediensteter uns auffordern, das zu lassen. Wenn man jemanden aber deswegen bestrafen will, muß irgendwo auch stehen, daß eine Zuwiderhandling bestraft werden kann.
Vergleiche Ordnungswidrigkeitenrecht im Vergleich zum Strafrecht und mache Dich doch einfach mal schlau, inwieweit ein schlichter Verwaltungsakt bei Ordnungswidrigkeiten Geldbußen auslösen kann.
Aber du schreibst es ja selber, bei Ordnungswidrigkeiten kann es eine Geldbuße geben. Und die Grundlage dafür ist das OWiG. Und damit eine Tat als Ordnungsidrigkeit zu einer Geldbuße führen kann, muß diese Tat auch als Ordnungsidrig bezeichnet werden. In der REgel passiert das am Schluß einer Verordnung, in dem da dann steht "Ordnungswidirg handelt, er entgegen,...."