Überfliegen von Menschen - rechtliche Lage

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    • Überfliegen von Menschen - rechtliche Lage

      Hallo,

      natürlich fliege ich normalerweise nicht über Menschen, aber ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, bei denen es sich kurzzeitig nicht anders machen lässt. Einige Beispiele:
      • Nachbars Kinder auf der Wiese, die beim Fliegen zuschauen
      • Neugierige, die zuschauen
      • Spaziergänger etwas weiter weg (könnte man vermeiden, wenn man großzügig Abstand hält)
      • Ich fliege am Strand entlang ... da läuft sicher mal jemand

      Klar, das ist immer ein Risiko. Was mich interessiert: wie ist die rechtliche Lage. Erlaubt oder nicht? Alles was ich bisher dazu gelesen habe war nicht eindeutig, da hieß es immer "man sollte nicht" usw.

      Weiß hier vielleicht jemand Rat?

      Viele Grüße,
      Florian
    • Muss denn wirklich irgendwo stehen, dass man etwas nicht tun soll?
      Du schreibst doch selbst "Natürlich fliege ich .... nicht über Menschen..."
      Du realisierst also, dass unter Umständen dieses Überfliegen problematisch, sogar gefährlich sein kann.

      Mir wäre es persönlich ein Horror, wenn - auch durch eine unverschuldete Missfunktion des Kopters - ein Mensch durch mein Fluggerät gefährdet oder verletzt würde.

      Ich achte deshalb darauf, dass dort, wo ich fliege, keine Menschen sind. Wenn dort welche sind, dann bitte ich diese, die Region zu meiden, in der sie gefährdet sind und einen Platz aufzusuchen, wo nichts passieren kann.
      Tun sie das nicht, dann lande ich in einem Bereich, der sicher ist und verlasse die Gegend.

      Die rechtliche Lage wird immer von der Verantwortlichkeit deines eigenen Handelns abhängen.

      mfg
      Paulchen49
    • Hallo Paulchen49,

      ich kann mir auch nichts Schlimmeres vorstellen als dass Menschen durch meinen Copter zu schaden kommen. Das hat aber mit der rechtlichen Lage nichts zu tun. Auch in anderen Situationen kann ich Menschen gefährden (z.B. beim Autofahren) und ich finde es sehr sinnvoll zu wissen, was gesetzlich erlaubt und was verboten ist. Im Spiegel (spiegel.de/netzwelt/gadgets/re…egende-auge-a-903502.html) liest man z.B.

      Einige Bundesländer verbieten darüber hinaus Flüge über Gebiete wie Atomkraftwerke, Unfallstellen oder Menschenansammlungen.

      Einige Bundesländer? Welche? Wie sind Menschenansammlungen definiert? Wo finde ich den genauen Gesetzestext (steht da leider nicht)? Das Überfliegen einzelner Menschen ist nicht explizit erwähnt!

      Insgesamt für mich also sehr undurchsichtig das Thema und ich dachte es kennt vielleicht jemand die Gesetzestexte bzw. hat einen Link dorthin.

      Gruß, Florian
    • Fliegen wenn Kinder in der Nähe sind ist besonders kritisch. Die können auch erst auftauchen, wenn du schon seit 10 Minuten in der Luft bist, rennen dann deinem Copter nach und du kannst nicht mal mehr landen. Die hören auch nicht auf dich, wenn du ihnen dann erklärst, sie sollen wegbleiben. Dann hilft nur noch den Copter über den Köpfen der Kinder mit der Hand aus der Luft zu greifen.
      Über einzelnen Menschen zu fliegen ist gesetzlich nicht verboten. Willst du das machen empfehle ich dir, dieses Copter aus der Luft greifen zu üben, für den Notfall.
    • Hab' endlich was gefunden und zwar in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO): gesetze-im-internet.de/luftvo/…JNR006520963BJNG000101310

      Dort liest man in § 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr nämlich: "(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird."

      Nun braucht man natürlich wieder einen Juristen, um das "nach den Umständen unvermeidbar" zu bewerten. Dazu habe ich auch was gefunden, und zwar hier:

      “Drones over Germany” Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First-Person-Video-Flight (FPV) in der “Zeitschrift zum Technik- & Innovationsrecht”, Ausgabe 4/2014
      (Quelle palawa.de/wp-content/uploads/2…04-14-209-Drones-Vita.pdf)

      Dort schreibt der Autor (ein Rechtsanwalt):

      Ebenso ist an zahlreichen Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften der Flugbetrieb untersagt. Dies kann sich im Übrigen auch schon aus dem allgemeinen Gebot ergeben, dass Dritte nicht unnötig gefährdet werden dürfen (§ 1Abs.1 LuftVO). So lässt sich beispielsweise zu keinem Zeitpunkt rechtfertigen, Flüge über Menschen oder sogar Menschenansammlungen durchzuführen, was zugleich auch Auflage einer Erlaubnis ist. Gerade letzteres ist öfters bei Großveranstaltungen in der Event-Fotografie zu beobachten.

      Das ist doch mal eine Aussage!
    • Servus,ich kann dir nur von den heutigen Ereignissen mit der örtlichen Stadtpolizei Frankfurt berichten.Mein heutiger Jungfernflug (mitten im Feld)meines ChinaQAV250 endete nach 30-40sec Flug (in Augenhöhe und ca. 1m Entfernung) dann wurde ich von 2 Beamten angesprochen.
      Folgendes ist dabei herausgekommen: Die Auswahl der örtlichen Gegebenheit wurde gelobt,der Flug an sich,sei auch kein Problem - jetzt kommt leider das ABER - da ich keine Drohnen Versicherung besitze,ist mein Kopter jetzt Polizeilich bekannt incl. Fotos.Der Beamte war sich allerdings nicht sicher ob es eine Anzeige gibt oder nur eine Ordnungswidrigkeit,wegen Fliegens ohne Versicherungsschutz !!!

      Naiver Weise dachte ich,meine Private Haftpflichtversicherung würde reichen !!!
      Naja Sch.... Passiert eben ;)
    • Das hatte ich zum Glück vorher schon gelesen und vor dem ersten Flug eine Versicherung abgeschlossen - findet man auch im Internet immer wieder erwähnt. Aber klar, blöd wenn man es nicht vorher weiß. Kostet ja auch nicht die Welt (meine um die 40€ pro Jahr).

      Halt uns mal auf dem Laufenden, wie es bei Dir weitergeht!
    • Konzerte Demos Märkte Feste usw.... Versammlungen meiden!
      Außer man hat einen Zeppelin.
      Kommen aber Schaulustige aus eigenem Antrieb zum Piloten und lassen sich durch Warnungen nicht beeindrucken,sind sie selbst Schuld!
      Warum sollte ich mich deshalb selbst gefährden,indem ich ihn aus der Luft abgreifen soll?!
      "Achtung geht weg er landet,nicht berühren,sonst schneidet ihr euch in die Finger!"
      muss reichen!
    • Jemand,der gerade seinen 2ten Beitrag schreibt zu wünschen,das ihm sein Kopter beim Jungfernflug Zwangsenteignet wird WOW,wo bin ich denn hier reingeraten !?!

      Ps
      Solche Methoden gab es mal in den Vierzigern,sorry falsches Jahrhundert
      MfG
    • Überfliegen von Menschen - rechtliche Lage

      Enteignen habe ich nicht gesagt, und Dein Vergleich zu den 40er-Jahren zeigt zusätzlich zu dem von Dir beschriebenen Sachverhalt, dass Du augenscheinlich nicht die Reife besitzt, verantwortungsvoll mit solch einem Fluggerät umzugehen. Und da sollte man Dich vor schützen. Rein subjektive Meinung, wenn auch Off-Topic. Diese "passiert eben" Einstellung geht gar nicht.
    • Das ist wieder ein richtiges Thema, für alle Foren - Trolle....

      1. Man fliegt grundsätzlich nicht über Menschenansammlungen! (es wird sich nie vermeiden lassen, über einzelne Personen zu fliegen, die Wahrscheinlichkeit diesen bei einem Absturz zu treffen ist gering).

      2. Zuschauer, insbesondere Kinder, werden gebeten einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu halten und wenn die Drohne abschmiert sich sofort umzudrehen.

      Begründing, dies ist die Jacke, die ich Letzen Monat anhatte, als die Drohne beim Landen plötzlich aus einem Meter höhe abgeschmiert ist und mir die Splitter der Propeller um die Ohren geflogen sind. Ich möchte diese Splitter nicht einem Kind, das daneben gestanden hat aus den Augen ziehen.
      Das hat auch einfach nichts mit einer rechtlichen Lage zu tun, man macht dies einfach nicht.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Knarfboy ()

    • Das ich das mal verstehe, also ICH ( Bj.77) besitze nicht die "AUGENSCHEINLICHE REIFE",weil ich einen Copter auf einem freien Feld (Platz in alle Richtungen ca.400m) in Augenhöhe geflogen habe !?!

      Hmm,muss ich wirklich erst Grau und Senil werden um Quadrocopter zu fliegen :)

      Und du hast Recht,deine genaue Wortwahl war "einbehalten".Unter Duden.de können (ganz subjektiv) weniger Wortbegabte nachschlagen,was ihre Wörter so bedeuten,speziell das AmtsDeutsch Synonym für "einbehalten=zurückbehalten,nicht mehr zurückgeben" Quelle duden.de/rechtschreibung/einbehalten#Bedeutung2a
      Enteignung bedeutet das sich der Staat es nimmt und "nicht zurückgibt" ;)
    • THXTeufel schrieb:

      Das ich das mal verstehe, also ICH ( Bj.77) besitze nicht die "AUGENSCHEINLICHE REIFE",weil ich einen Copter auf einem freien Feld (Platz in alle Richtungen ca.400m) in Augenhöhe geflogen habe !?!

      Hmm,muss ich wirklich erst Grau und Senil werden um Quadrocopter zu fliegen :)


      Nein, dein Alter paßt schon....
      das Alter hat aber bekanntlich auch rein gar nix mit Weisheit zu tun.

      Macht man sich aber auch nur ein kleines bischen schlau mit dem Thema Multikopter und die Rechte und Pflichten beim Gebrauch eines Solchen, stößt man unweigerlich auf die Versicherungspflicht in Deutschland.
      Da obliegt es dir selber dich vorher darüber aufzuklären ;)
      ... und ind deinem Alter erst recht!!
      Und komm jetzt bitte nicht mit der Erklärung, es stand nirgendwo auf der Verpackung des Kopters und der Verkäufer hat dich auch nicht darauf hingewiesen.

      mich hat ein Autoverkäufer auch noch nie nach meinem Führerschein gefragt und mich auf die Notwendigkeit einer gültigen KFZ-Versicherung hingewiesen, die für die Benutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Raum notwendig sind.

      Gruß
      Chris
    • Hallo THXTeufel,

      natürlich sollte man sich schlau machen, bevor man in die Luft geht.
      Allerdings solltest Du trotzdem mal bei deiner Privathaftpflicht anfragen, ob der Betrieb eines Copters in der Versicherung enthalten ist. Es gibt durchaus Versicherungen, die das mit abdecken. Daher - wie immer im Leben - schlau machen ;)

      Was die ursprüngliche Frage angeht: Natürlich lässt sich nicht immer vermeiden, das man mal über Menschen hinweg fliegt. Beispiel: Radfahrer, Hundebesitzer auf dem freien Feld. Relevant halte ich es jedoch, in welcher Höhe ich das tue. Surre ich in drei Metern über ihre Köpfe, könnte ich den Unmut der Leute absolut nachvollziehen. Fliege ich aber in 30 Meter Höhe über sie zügig hinweg (sprich ich stelle den Copter nicht über sie), ist das wohl hinzunehmen. Die vielen Cessna und Segelflieger, die derzeit bei mir am Himmel sind, muss ich ja auch hinnehmen, wenn sie mich überfliegen.
      Menschenansammlungen - naja da muss man halt einfach mal das Wort genau lesen. Ansammlung heißt eben mal mehrere Menschen. Im Park bei Sonnenschein, wo 30 oder 40 Leute unterwegs sind, würde ich nicht fliegen. Denn da kommen Menschen hin, sammeln sich an einer bestimmten Örtlichkeit.
      Letztlich hilft eben der gesunde Menschenverstand, Ärger zu vermeiden.
      Im Zweifel suche ich mir lieber eine andere Örtlichkeit.


      So, bestes Flugwetter - raus!