Hallo aus Hamburg :)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo aus Hamburg :)

      Moinsen aus Hamburg

      bin Lukas 30 Jahre JUNG! habe nen halbes Jahr lang eine AR Drone 2.0 gehabt und steige nun auf de Phantom 3 Advanced um ;)
      Kopter in dieser Qualität sind für mich also noch neuland ;) Bin bei der Vorbestellung Platz 363 und hoffe auf auf eine schnelle Lieferung hehe

      Sonstiges:
      Bin bereits im Forum Kopterforum angemeldet und nun auch bei euch :) Ich hoffe es gibt einige weitere Hamburger Jungs oder Mädels hier die auch lust haben mal gemeinsam zu fliegen.
      Ansonsten bin ich glücklich vergeben am 01.08 heirate ich und freue mich auf alles hier auf mich zukommt

      Ahja komme aus HH LAngenhorn (Nord HH) :thumbsup:
      Phantom 3 Advanced :) mit GPS Tracker
    • Hallo aus Hamburg :)

      Hallo Lucas,
      bin seit Jahren "Drohnenfan" (Eimsbüttel) und suche "Flugplätze" wo man ohne Aufstiegsgenehmigung fliegen darf. Fast das ganze HH- Stadtgebiet ist kontrollierter Luftraum, wo man auch als Hobbyflieger
      i m m m e r eine Austiegsgenehmigung braucht(!!)
      Von wo aus startest du denn?
      Gruß von DJI-Klaus
    • Hey
      Ja ist nicht sooo einfach bei uns was :/ aber es ist ja nur im nahen Umkreis des Flughafens.
      Sonst kann man ja zwischen 10 und 100m hoch fliegen... Aber ich versuche häufiger in hasloh etc.
      Hatte mit der Höhe bisher aber keine Probleme, da ich nur eine ar Drone besessen habe. Nun kommt die p3 bald dann muss ich überlegen ;) vielleicht kann man ja mal zusammen fliegen

      Lg
      Phantom 3 Advanced :) mit GPS Tracker
    • Hallo,

      ist das wirklich so? Man soll ja mind. 1,5 km von Flughäfen Abstand halten, kein Problem. Einschränkungen gibt es aber in den "kontrollierten Lufträumen" - das wird auch hier im Forum ausführlich diskutiert. Fast das ganze HH-Stadtgebiet ist ein kontrollierter Luftraum! Leider konnte ich bisher nicht klären, ob man nun als Hobbyflieger ohne Genehmigung hier starten darf ?( - zwischen 10 und 100 m würde mir immer reichen :D !
      Einfach mal "wild fliegen" ist nicht das Problem, aber ohne ggf. erforderliche Genehmigung bedeutet: kein Versicherungsschutz - und da sehe ich mein Problem (!!)

      Melde dich mal, wenn deine Ph3 da ist.
    • Hallo aus Hamburg :)

      Du musst in den Kontrollzonen einen Aufstieg beantragen und wirst dann wohl auch die Genehmigung bekommen. Über die Flugsicherung des jew. Bundeslandes, einfach anrufen und fragen. Das ist deren Job. Hast Du die Genehmigung, für eine bestimmte Uhrzeit, wird garantiert kein Heli o.ä. den Weg kreuzen. Und nach dem Flug musst Du Dich beim Tower wieder abmelden. In der Regel geht es dann bis max. 50m hoch.
    • Ist es richtig das ich nur die Allgemeinverfügung Drohnen Hamburg 2020-12-17 an die angegebene Email: luftraum-sondernutzung@bwi.hamburg.de schicken muss vor dem ersten Flug auf der Elbe im Hamburger Hafengebiet?
      Eine Kopie von der Mail mitnehmen und ich bin save. Natürlich fliegen unter den angegebenen Auflagen 50m hoch, Kreuzen usw.
      Danke Euch
    • @Jake Spoon
      Stimmt nicht so ganz, denn beachte (wenn Du alles liest ;) )

      III.Nebenbestimmungen
      ...
      4. Steuerer, die von dieser Erlaubnis Gebrauch machen und nicht in einem Unternehmen entsprechend Ziffer 5 beschäftigt sind, haben ein Betriebskonzept vorzuhalten, welches folgendes beinhaltet:
      - Informationen, insbesondere zu den Betriebsgrenzen des eingesetzten UAS
      - Grundsätzliche Sicherheitsüberlegungen (Sicherheitspolitik – Safety Policy)
      - (Standard-) Betriebsverfahren
      ...
      und

      IV. Hinweise
      ,,,
      4. Diese Erlaubnis gilt nicht für Flugmodelle (Sport- und Freizeitzweck).
      ...
    • das heisst jetzt konkret Jens? Was bedeutet das für mich?
      Konzept erarbeiten, genaue FlugBereiche benennen, Grund des Aufstiegs usw. ... :/
      Ich lese das so, Allgemeinverfügung per Email senden, Ausdruck mitnehmen und losfliegen mit den angegebenen Sicherheitsstandards..
      Danke Dir
    • Kurz gesagt bedeutet Hw IV-4. m.E., dass man, just for Fun (zum Freizeitspaß), im Hafen nicht mehr fliegen darf.
      Und, wenn ich das richtig verstehe, gilt das (Hw IV-4.) übrigens für ganz Hamburg und nicht nur für den Hafen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • habe gerade Antwort per Mail bekommen und das auf Pfingstsamstag!

      Von:
      Name entfernt, C.6 beachten!
      Luftaufsicht /Aviation Authority Hamburg

      Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir gehen davon aus, dass Sie neben der Kenntnisnahme bezwecken, von der Allgemeinverfügung auch Gebrauch zu machen und haben das entsprechend registriert.
      Schöne Pfingsttage!

      Ich denke das sollte als Genehmigung reichen!?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • @Jake Spoon
      Da du ja nicht zu Sport- und Freizeitzwecken fliegst, solltest du auch Punkt 27 immer befolgen. Ist sehr mühsam, ich weiß, wovon ich rede.

      Über die Einsätze ist ein Nachweis (Flugbuch) zu führen, der mindestens drei Jahre aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen ist. Der Nachweis hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
      - Datum und Uhrzeit
      - Einsatzort (genaue Angabe)
      - Dauer des Einsatzes
      - Anzahl der Starts und Landungen - Maximale Flughöhe
      - Gesamtflugzeit des Einsatzes
      - Besonderheiten, Vorkommnisse, Betriebsstörungen
      - Name und Vorname des verantwortlichen Steuerers
      - Unterschrift des Steuerers
    • erstmal Danke für Eure Unterstützung!
      Also für mich scheint diese Allgemeinverfügung für Hamburg doch nicht so als "Freischein". Auflage hier, Auflage dort. Abstände, Flughöhen ist mir alles bekannt, daran halte ich mich ja auch.
      Mich wundert es wieviele Drohnenpiloten vom Hafen, Ladungsbrücken, Elfi, Fotos und Videos teilen.
      Ich bin der Überzeugung das sich dort viele keine Gedanken gemacht haben ob sie das dürfen oder nicht.
      Ich möchte legal fliegen, deshalb mache ich mir soviele Gedanken. Jetzt noch ein Logbuch anzulegen, damit ich dort mal 2-3 Bilder schiessen kann, und ich immer noch nicht weiss, ob legal oder nicht, muss ja auch irgendwo starten, das entmutigt mich ganz ehrlich! ?(
    • Jake Spoon schrieb:

      Ich bin der Überzeugung das sich dort viele keine Gedanken gemacht haben ob sie das dürfen oder nicht.
      Das ändert an der Sache nichts und, ggf. Unwissenheit, schützt die "Vielen" auch nicht vor evtl. Strafe, falls sie kontrolliert/erwischt werden.

      Jake Spoon schrieb:

      was heisst das? Auslegungssache,
      Nein! - "Diese Erlaubnis gilt nicht für Flugmodelle (Sport- und Freizeitzweck)"
    • Moin!

      Ich lese schon lange hier mit und habe mich aufgrund dieser Diskussion jetzt einfach auch mal angemeldet :)

      Eigentlich sollte ich mich schlafen legen und für eine Vorstellung bin ich definitiv zu müde (bitte seht mir das nach), aber mir ist auch daran gelegen, Klarheit und Sicherheit zu haben und vielleicht hilft das auch anderen.

      Ich muss gestehen, ich dachte, ich hätte mich gut informiert und bis jetzt fand ich das alles am Ende auch gar nicht so kompliziert In diesem Thread lese ich nun aber Aussagen (z.B. Beitrag 11), die mich ins Grübeln bringen.

      Deshalb hier in aller Kürze wie ich die Lage für mich bisher gesehen habe - vielleicht kann ja jemand meine Auffassung bestätigen oder auch gerne korrigieren. Ich möchte dabei niemandem auf die Füße treten, sondern nur am Ende etwas klüger sein ;)

      Meinem Verständnis nach ist die Hamburger Allgemeinverfügung für die Freizeitpiloten (also ohne kommerziellen/gewerblichen Hintergrund, und ja, ich weiß, den hat man schneller, als man denkt) mit leichten Drohnen (in meinem Fall der Mini 2) tatsächlich nicht relevant.

      Wie ich das verstehe handelt es sich bei meiner Freizeitfliegerei grundsätzlich um den erlaubnisfreien Betrieb eines Flugmodells (Definition auf Grundlage LuftVG und LuftVZO).

      Dabei sind nach meinem Verständnis somit lediglich die Regeln gem. EU-VO 2019-947 und EU-VO 2019-945 sowie die Verbote gem. LuftVO, dort insbesondere §21b bzw. bald dann die Regelungen des 21h zu beachten (und natürlich auch andere Gesetze bzgl. Persönlichkeits- und Urheberrechte Dritter, aber das ist ja hier nicht der Punkt).

      Die Regelung im Hafen (einsehbar auf der Webseite der HPA) wird zwar in der Allgemeinverfügung zitiert, ist aber wie ich sie verstehe nicht auf diese bezogen oder beschränkt.

      Wie gesagt, im Sinne der Klarheit und Sicherheit nun also dieser Beitrag und vielleicht ja noch viele künftige. Oder aber ich lese morgen früh, dass ich da bisher komplett auf dem Holzweg gewesen bin. In diesem Fall gibt‘s möglicherweise vor lauter Schreck eine Mini 2 in Topzustand zu verkaufen…

      Aber jetzt geh ich erstmal schlafen und bin gespannt auf die folgenden Antworten.

      Dafür schon vorab vielen Dank!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von EinHamburger ()