In die Höh da will i hin.

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • In die Höh da will i hin.

    Hallo zusammen.
    Nun bräuchte ich mal wieder eure Hilfe für meinen Q500 4K. Ich möchte ihn ein bissel höher als 122m steigen lassen da wir im Odenwald wohnen und wir viele Berge habe langt das einfach nicht um mal ein paar schöne Flächenphotos zu machen. Mein Problem ist das ich zwar Theoretisch weiß wie es geht so mit software runterladen und den Q500 4K an den PC hängen aber in der Praxis habe ich die Software für den 4K noch nicht endeckt. Für den Q500 und den Q500+ habe ich sie schon auf der Yuneec Seite gesehen aber beim 4K model nicht. Könnte ich auch die vom Q500+ nehmen oder besser net?????. Wäre echt super wenn ihr mir da ein wenig unter die Arme greifen könnt und nein ich will ihn nicht auf 2000m bringen. Mir würden schon so 250m-300m langen da ich eh gerne auf einen Berg stelle und von dort aus losfliege. Vielen Dank schon mal im Vorraus und allzeit guten Flug



    LG Peter
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  • Moin,

    es gibt keine unterschiedlichen Versionen.
    Man benötigt die GUI yuneec.com/node/35

    Den wahrscheinlich noch nötigen USB-Treiber installieren: ftdichip.com/Drivers/VCP.htm


    USB-Dongle einstecken, warten bis das System den Dongle erkannt hat.
    Dongle mit dem Kopter verbinden und Kopter starten.

    GUI starten. Unten links sollte nun Connected stehen und grün leuchten.
    Auf Calibration wechseln und deine Limits ändern.
  • Hi Peter,

    Du stehst auf dem Berge (und Du sagtest Ihr hättet hohe Berge!) und willst dann aber 300m hoch fliegen ?
    Abgesehen das dies komplett mal streng verboten ist (Du bist locker in den Sicherheitsmindesthöhen von allen anderen Luftfahrzeugen!..auch Gleitschirme etc ), auch weil Du nicht mehr nach Sicht fliegen kannst, brauchst Du das bestimmt nicht!
    100m sind schon recht hoch, und wenn Du Dir dann für Deine Flächenaufnahmen einen höheren Berg aussuchst klappt das auch so.
  • Michael Stenger schrieb:

    Hi Peter,

    Du stehst auf dem Berge (und Du sagtest Ihr hättet hohe Berge!) und willst dann aber 300m hoch fliegen ?
    Abgesehen das dies komplett mal streng verboten ist (Du bist locker in den Sicherheitsmindesthöhen von allen anderen Luftfahrzeugen!..auch Gleitschirme etc ), auch weil Du nicht mehr nach Sicht fliegen kannst, brauchst Du das bestimmt nicht!
    100m sind schon recht hoch, und wenn Du Dir dann für Deine Flächenaufnahmen einen höheren Berg aussuchst klappt das auch so.
    Die Aussage , das dies Streng verboten ist, ist Unsinn. Lese dich mal ein : rc-network.de/magazin/artikel_…001/art_02-0001-00.html#7 Oder nenne eine Verordnung bzw. ein Gesetz, wo deine Aussage untermauert wird.
  • Och jo.....
    Da gibt es TAUSENDE Dokumente im Netzt und bei den Behören wo Du das mal alles nachlesen solltest bevor mit Deiner Drohne aufsteigst!
    (Fa. Google und die Foren helfen da echt weiter ;) )
    Und wenn ich mit Cessna / Katana etc durch Deinen Copter über dem Odenwald rassel habe wir wahrscheinlich beide ein Problem.

    Du solltest echt mal erst sämtliche grundlegende Info´s über Drohnen, Gesetzte und Sicherheitsrichtlinien einsehen!!!
    Wegen leuten wie Dir haben wir auf der Welt diese negative Grundeinstellung gegen die Drohnenpiloten!

    Tu uns und vorallem DIR den Gefallen und lese Dich erstmal durch, gerade vor dem Hintergund den Leuten hier vorzuwerfen es wäre "Unsinn" :thumbdown:


    PS: Deine tolle "Informationsquelle" ist aus 2006 8o
  • Ok ich versteh den Einwand weswegen ich nicht zu hoch fliegen sollte. anbei hab ich mal ein Bild gepostet warum mir manchmal die 120m nicht reichen und ich gerne höher steigen würde. Vieleicht erklärt sich ja einiges dabei.
    Bilder
    • YUN00002.jpg

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  • Gehst Du im Bild links hinter dem Haus auf die Wiese, ghast Du schon 40-50m Höhengewinn und weitere Sicht (so wie ich das erkenne)
    Wenn Du in einem kleinen Tal direkt am Berg stehst, dann über den Berg fliegst und darüber eine Höhe von 150 m hast, ist das für die Luftfahrt kein Problem (also Höhe über Grund von der Bergspitze)
    Allerdings hast Du Dann ein Problem mit den Sichtflugregeln, die besagen das Du den Copter via sSicht noch 100% fliegen können mußt (also zb. ohne GPS).

    Von dem Standort wo Du stehst, rundum nur Wald und Wiesen....etc etc (also nur Landschaft), ist zwar immernoch verboten, aber pers. würde ich hier kein Problem sehen wenn Du dort mal 150 m an Höhe aufbaust.
    ABER...verboten ist es immer noch! Also wenn Du das machst veröffentliche keine Höhenangaben in Deinen Filmen oder poste das irgendwo.

    Wie gesagt, ich bin sicher in Deinem Umkreis von 5-10 km gibt es einen Hügel wo Du dann mit 100m Problemlos klar kommst. Du mußt Dich halt mal bewegen und den Startplatz besser ausuchen für Dein Filmvorhaben.
    ;)
  • @Michael Stenger: Nachdem sich dieser Thread tatsächlich um Höhe handelt, muss ich da jetzt mal einhaken. Warum sind 150 m über Grund für den Modellflug verboten? Hast Du dafür einen Verweis? Wäre schon mal Intersant das nachzulesen!

    Bitte jetzt nicht ob es Sinnvoll ist oder nicht. Auch akzeptiere ich, dass es ab einer Höhe von 100 m (teilweise auch schon früher) mit der Sichtflugregel schwierig wird, aber was sagt das Gesetz dazu? Einfach auf sachlicher Grundlage! Steht irgendwo im Gesetz etwas von 100 m für den Modellflug?
  • Grundsätzlich wird ja schon unterschieden Modellflug > Drohne MIT Kamera!
    Weiter, warum sollte ich oder der Gesetzgeber sich über 150 m Gedanken machen wenn schon ab 100m die Sichtflugregeln nicht eingehalten werden können ?

    Und hier die Broschüre mit den Vorschriften den Bundesministeriums (extra für Drohnen gemacht!)


    ;)

    Was ich nicht kapiere: Wo liegt der Unterscheid zwischen einem Modellflugsegler und einer Drohne...beides sind unbemannte Luftfahrtsysteme.
    Und trotzdem wird in der LuftVO extra unterschieden. Auch in der Klasse über 5kg ...
    Es gibt, wie immer in der Politik, seeeeehr viel Wiederpsrechungen und erhebliche Übertreibungen!
    Ich will ja nicht politisch werden, aber die Wahrscheinlichkeit durch einen Terroranschlag etc. momenatn um´s Leben zukommen ist deutlich größer, als durch eine Drohne.
    Und die regiereung will je den Schutz der Bevölkerung durch die LuftVO, aber jeder Hinz & Kunz kann in unser Land rein und raus wie Er will.... öhm ?
    Hätten wir die gleiche und schnelle Motivation die Bevölkerung vor den bösen bösen Drohnen zu schützen bei der aktuellen Situation der Einwanderer und Terrorlage, würden wir so sicher wie noch nie Leben.
    (sorry...aber mußte mal raus, wenn man sich den ganzen Blödsinn unserer Gesetze ansieht)
    Dateien

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  • Im Falle des Fluges eines UAS hast Du absolut recht und da zieht auch die von Dir verlinkte Broschüre des BMVI.

    Nur sehe ich das mit dem Flugmodell anders. Das Mitführen einer Kamera macht nicht automatisch aus dem Flugmodell ein UAS. Dafür hat sich der DMFV sehr stark gemacht und auch im Bundesland Rheinland-Pfalz, welches genau diesen Ansatz verfolgt hat, einen Wandel herbeigeführt. Hier mal ein Bericht des DMFV zum Thema "Modellflug mit Kamera".

    dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/

    Würde deine Folgerung korrekt sein, müsste sobald eine Kamera mitgeführt wird, auch eine Aufstiegserlaubnis erforderlich sein.

    In den "Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)" steht unter Punkt 1 "Anwendbarkeit" im zweiten Absatz.
    Dabei erfolgt die im Einzelfall erforderliche Abgrenzung zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 9 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ausschließlich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere gewerblicher Zweck verbunden (z.B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem, dessen Betrieb unabhängig von seinem Gewicht gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO erlaubnispflichtig ist.
    Somit ist ausschließlich der Zweck des Fluges als Grundlage der Abgrenzung anzunehmen. Dabei gilt, dass wenn zum "Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung" geflogen wird, die Regelung als Flugmodell zur Anwendung kommen und eben nicht die eines UAS und den Begrenzungen die in einer Aufstiegserlaubnis stehen, und auch schon mal entgegen der Broschüre am Beispiel des RP-Karlsruhe bereits bei 50 m max. Flughöhe liegt.
    Wie sich der DMFV erfolgreich direkt beim BMVI stark gemacht hat, unabhängig ob eine Kamera mitgeführt wird oder nicht.
  • @Michael Stenger

    Theorie und Praxis.

    Ich arbeite sehr politiknah.
    Da sind auch manche Gesetze für manche Menschen gar kein Thema, man muß nur die richtigen Leute kennen. Dann relativiert und lebt sich Vieles.

    Alles ne farse. Vernunft muß sein. Leider ist diese durch unterschiedliche Prägungen auch wieder sehr relativ. Aber diese ewigen Sichtweitendikussionen seit JAHREN sind sehr nervig. Zumal schon die aktuelle Technik sehr viel 'obsolet' macht. Der Gesetzgeber kommt anpassungstechnisch eh bei Vielem nicht hinterher....
  • Flitzi the Nut schrieb:

    ... schon die aktuelle Technik sehr viel 'obsolet' macht. Der Gesetzgeber kommt anpassungstechnisch eh bei Vielem nicht hinterher....
    Da wiederum muss ich Dir widersprechen. Die LuftVO wurde erst im vergangenen November neu geordnet und da geht aus dem §19 Abs. 3 eindeutig die aktuelle Sichtflugregelung hervor und schließt eben die von Dir angesprochene Technik aus. Und ob die Diskussion darum so "Obsolet" ist, mag ich angesichts der immer wieder kommenden Diskussionen zur Verbindungs-/Bildabbrüchen dahingestellt lassen.
  • Evtl. kann @Flitzi the Nut das nochmal Präzisieren! Ich habe den Beszug von Technik und Sichtflug eher hinsichtlich der FPV- und Bildübertragung, welche auch Flüge außerhalb der Sichtweite ermöglicht, bezogen. Und die fallen eben auch unter diese besonderen Hilfsmittel, die der §19 Abs. 3 (LuftVO) ausschließt..
  • Michael Stenger schrieb:

    Hi Peter,

    Du stehst auf dem Berge (und Du sagtest Ihr hättet hohe Berge!) und willst dann aber 300m hoch fliegen ?
    Abgesehen das dies komplett mal streng verboten ist (Du bist locker in den Sicherheitsmindesthöhen von allen anderen Luftfahrzeugen!..auch Gleitschirme etc ), auch weil Du nicht mehr nach Sicht fliegen kannst, brauchst Du das bestimmt nicht!
    100m sind schon recht hoch, und wenn Du Dir dann für Deine Flächenaufnahmen einen höheren Berg aussuchst klappt das auch so.
    Du scheinst doch einige Informationsdefizite zu haben. Bisher habe ich noch keine vernünftige Info von dir hier lesen können. Hier auch noch einmal etwas direkt vom hiesigen Forumbetreiber:Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe
  • @quadle
    Das Gesamtpaket. Jetziges GPS, Glonass, RTH und das was noch so kommt dieses Jahr. Autonome 'Rettungssysteme'. Die ganzen visuellen Erfassungssysteme der Drohne die kommen werden, samt ihrer 'freaky Algorythmen'. Bin gespannt auf das neue DJI Produkt, ich wette eine Art 'Stereokamera' ist verbaut.

    Ok, aktuell käufliche Technik ist auch durch fehlende Redundanz ne Sache für sich. Aber lange brauchen die Sprünge nicht mehr. Dann wird es Zeit das Ganze Sichtweitengehabe zu überdenken.

    Bis dorthin schön brav bleiben.
  • Die Technik macht in unserem Bereich nichts obsolet. Es ist technisch vieles möglich, aber es ist ein Grundsatz, das die Technikk bestimte Anforderungen erfüllen muß, ehe man sich in sicherheitsrelevanten Bereichen darauf verlassen darf. Und der Grundsatz ist beim Modellflug und speziell beim Kopterflug schon sehr zu unseren Gunsten aufgeweicht!

    Die Technik dient beim Kopter ist erster Linie erst einmal dazu, das die Anforderungen so ein Ding in die Luft zu bekommen erheblich gesunken sind. Und das bei vielen Fehlern, die daraus resultieren, die Technik das zum Teil korrigiert. Wie z.B. RTH. Der Pilot weiß nicht weiter, legt den Hebel um und der Kopter kommt heim. Aber viele Fly-Aways und Abstürze zeigen, das diese Ding auch ihre Grenzen haben, die schon sehr früh sichtbar werden.

    Es gibt auch einen Grundsatz, ohne den unser ganzes System nicht mehr funktionieren könnte: Die Gesetze werden schärfer gefaßt als nötig und umfassen mehr als nötig. Und der Bürger rundet sich die Ecken passend ab. Wer alles Gesetze penibel befolgt, wird bald im Irrenhaus landen. Fahr mal mit einem LKW auf der Autoban ein paar hundert Kilometer exakt 80. Man wird dich lynchen.

    Das mal zum Thema Einhalten der Gesetzte.
  • quadle schrieb:

    Evtl. kann @Flitzi the Nut das nochmal Präzisieren! Ich habe den Beszug von Technik und Sichtflug eher hinsichtlich der FPV- und Bildübertragung, welche auch Flüge außerhalb der Sichtweite ermöglicht, bezogen. Und die fallen eben auch unter diese besonderen Hilfsmittel, die der §19 Abs. 3 (LuftVO) ausschließt..

    Das könnte aber auch daran liegen, weil dies bisher wohl das weit verbreitetste ist. Denkbar wäre aber in Zukunft auch
    ein Flug ohne Bildübertragung an Hand von Fluganweisungen, die man per GPS-Route vorgibt.
    Da kann man den "Vogel" machen lassen, was er soll, so lange es hoch genug ist.

    Oder aber auch für Terror-Zwecke. Ziel angeben und los geht es. Dank GPS ja alles möglich.
    Und hier wird man wohl die größte Angst vor haben.
  • Muss ehrlich sagen, dass es tief in mir auch immer ein gewisses Maß an Unmut weckt, wenn ständig so vehement auf angebliche Gesetze und Regeln verwiesen wird, die sich im nachhinein nicht belegen lassen. Vor man sich so verbissen zu einer so strikten Aussage hinreißen lässt, sollte man evtl. doch vielleicht es selber nochmal recherchieren und auch Quellen angeben. Das würde einiges an Unfrieden vermeiden.

    Das gilt für Regeln wie "100 m Höhe", "Sichtflug bedeutet die Ausrichtung des Kopters muss kenntlich sein", "Überfliegen von Wohngebieten", "Fliegen in Naturschutzgebieten" und und und.

    Es sind dies eventuell durchaus sinnvolle Regeln, keine Frage. Aber eben oftmals keine gesetzlichen Regelungen.
  • Old fart schrieb:

    Du scheinst doch einige Informationsdefizite zu haben. Bisher habe ich noch keine vernünftige Info von dir hier lesen können. Hier auch noch einmal etwas direkt vom hiesigen Forumbetreiber:Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe
    Will jetzt nicht als Mod. zurechtweisen. Will jetzt als quadle darum bitten (ich weis, lässt sich nicht so einfach trennen).

    Bis jetzt war alles evtl. Kotrovers aber immer Sachlich. Bitte nicht ins persönliche abgleiten lassen.