Heute früh wurde in Norddeutschland in den Regionalnachrichten folgende Meldung verbreitet: Gesternabend (06.01.2014) haben Anwohner die Flugsicherung Bremen angerufen, weil sie in der Nähe des Flughafens ein unbemanntes Flugobjekt gesehen haben, vermutlich einen Multicopter oder Ballon. Die Flugsicherung konnte mittels Fernglas ein zeitweise beleuchtetes Flugobjekt ausmachen aber nicht eindeutig identifizieren. Daraufhin hat Flugsicherung hat den Flugverkehr gesperrt und zwecks Klärung einen Polizeihubschrauber alarmiert. Die Hubschrauberbesatzung konnte im Beobachtungsgebiet nichts außergewöhnliches mehr feststellen, die Sperrung wurde nach 2 Stunden wieder aufgehoben.
Die Vermutung liegt nahe, dass jemand rechtsunkundig, ignorant oder leichtfertig, Reichweite und Flughöhe seines neuen Quadrocopters (Weihnachtsgeschenk) mal ausprobiert hat. Auch im Forum sind Reichweite und max. Flughöhe ein beliebtes Thema.
Wer seinen Multicopter in den eigenen vier Wänden oder seinem Grundstück in Baumwipfelhöhe fliegt, um Luftaufnahmen nur für den Privatgebrauch zu machen, - kann das unbekümmert tun, ohne sich um eine Haftpflichtversicherung, Persönlichkeitsrechte Dritter oder sonstige Genehmigungen zu kümmern.
Oberhalb 150 m über Grund (Sicherheitsmindesthöhe) gilt Luftrecht: Piloten müssen eine gültige Lizenz haben, Luftsportgeräte/ Luftfahrzeuge müssen zugelassen sein. Es gelten Sichtflugbedingungen, (Ausweichregeln, Abstand zu anderen Luftfahrzeugen, Hindernissen, Wolken ect.)
Modellflugzeuge siehe: rc-network.de/magazin/artikel_…-0001/art_02-0001-00.html und
mikrokopter.de/ucwiki/ModellflugRecht .
Modellsegelflugzeuge und motorgetriebene Modellflugzeuge sind eigenstabil, bei Ausfall des Antriebes haben sie einen Gleitwinkel von 10:1 (Motor) bis 50:1 (Segelflug). Drehflügler (Helicopter, Multicopter) fallen wie ein Stein vom Himmel, wenn der Antrieb ausfällt.
Wer seinen Multicopter außer Sicht, über bewohntem Gebiet, Menschenansammlungen, in einer Kontrollzone betreibt, handelt verantwortungslos, geht ein hohes Risiko ein und sollte nicht darauf vertrauen dass seine Haftpflichtversicherung Vermögens- oder Personenschäden regelt.
Wer seinen Multicopter in den eigenen vier Wänden oder seinem Grundstück in Baumwipfelhöhe fliegt, um Luftaufnahmen nur für den Privatgebrauch zu machen, - kann das unbekümmert tun, ohne sich um eine Haftpflichtversicherung, Persönlichkeitsrechte Dritter oder sonstige Genehmigungen zu kümmern.
Oberhalb 150 m über Grund (Sicherheitsmindesthöhe) gilt Luftrecht: Piloten müssen eine gültige Lizenz haben, Luftsportgeräte/ Luftfahrzeuge müssen zugelassen sein. Es gelten Sichtflugbedingungen, (Ausweichregeln, Abstand zu anderen Luftfahrzeugen, Hindernissen, Wolken ect.)
Modellflugzeuge siehe: rc-network.de/magazin/artikel_…-0001/art_02-0001-00.html und
mikrokopter.de/ucwiki/ModellflugRecht .
Modellsegelflugzeuge und motorgetriebene Modellflugzeuge sind eigenstabil, bei Ausfall des Antriebes haben sie einen Gleitwinkel von 10:1 (Motor) bis 50:1 (Segelflug). Drehflügler (Helicopter, Multicopter) fallen wie ein Stein vom Himmel, wenn der Antrieb ausfällt.
Wer seinen Multicopter außer Sicht, über bewohntem Gebiet, Menschenansammlungen, in einer Kontrollzone betreibt, handelt verantwortungslos, geht ein hohes Risiko ein und sollte nicht darauf vertrauen dass seine Haftpflichtversicherung Vermögens- oder Personenschäden regelt.
mfG Fliegerschmidt
=============
Edit Admin: Übersicht zu dem Thema: