Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord estreckt sich über weite Gebietes des Schwarzwalds.
Innerhalb dieses gibt es unzählige weitere Schutzgebiete(Nationalpark, NSG, LSG, VSG....)
Mir geht es nur um die Bereiche, die ausschließlich Naturpark sind.
Im Schutzgebietesteckbrief www2.lubw.baden-wuerttemberg.d…dokablage/oac_67/vo/7.htm
gibt es keinen direkten Bezug zum Flug von Drohnen oder Modellflugzeugen, sondern nur zum Anlegen oder verändern von
Geländen für den Aufstieg von Flugmodellen (Eingriff in die Natur) (§4, Punkt 6)
Und in § 4 Erlaubnisvorbehalt, steht unter Punkt 7 noch
"Motorsportveranstaltungen sowie Veranstaltungen, von denen erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft oder
erhebliche Lärmimmissionen ausgehen können" Umfasst dieser Punkt einzelne Drohnenflüge?
Wie interpretiert ihr diese Punkte hinsichtlich Flugerlaubnis?
DFS App zeigt zur Zeit überall "Achtung" an. Vermutlich wegen der umfassenden NOTAM Covid-19 Restriction Meldung.
Innerhalb dieses gibt es unzählige weitere Schutzgebiete(Nationalpark, NSG, LSG, VSG....)
Mir geht es nur um die Bereiche, die ausschließlich Naturpark sind.
Im Schutzgebietesteckbrief www2.lubw.baden-wuerttemberg.d…dokablage/oac_67/vo/7.htm
gibt es keinen direkten Bezug zum Flug von Drohnen oder Modellflugzeugen, sondern nur zum Anlegen oder verändern von
Geländen für den Aufstieg von Flugmodellen (Eingriff in die Natur) (§4, Punkt 6)
Und in § 4 Erlaubnisvorbehalt, steht unter Punkt 7 noch
"Motorsportveranstaltungen sowie Veranstaltungen, von denen erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft oder
erhebliche Lärmimmissionen ausgehen können" Umfasst dieser Punkt einzelne Drohnenflüge?
Wie interpretiert ihr diese Punkte hinsichtlich Flugerlaubnis?
DFS App zeigt zur Zeit überall "Achtung" an. Vermutlich wegen der umfassenden NOTAM Covid-19 Restriction Meldung.