F!o schrieb:
Falsch. Betretungsrecht schließt nicht ein dass ich automatisch eine Erlaubnis zum starten einer Drohne habe.DanielM schrieb:
Wo ist der Unterschied zum Bodenstart?
Wenn du dahin gehen DARFST kannst du auch von dort starten.
Oder würdest du behaupten, überall wo ich "hingehen" darf, darf ich machen was ich will?
Tja ist ne Frage der Definition. Klar kann ich meine Drohne dort auf den Boden stellen und die Props hochdrehen lassen. Darf ich fliegen? Ist ne andere Geschichte.
Schon 1000x gesagt, man muss beides beachten.